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Trennung, Scheidung und Vermögensteilung/ Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge

Wenn Eheleute sich trennen, stellen sich viele Fragen:

 Cornelia Hay – Fachanwalt für Familienrecht bei Trennung, Scheidung und Vermögensteilung in Essen Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge
© Cornelia Hay – Fachanwalt für Familienrecht bei Trennung, Scheidung und Vermögensteilung in Essen Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge
  • Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung/im gemeinsamen Haus?
  • Was passiert mit dem gemeinsamen Konto? Wer muss für die gemeinsamen Schulden aufkommen?
  • Ist es sinnvoll, auf eine schnelle Scheidung hinzuarbeiten oder ist es besser, auf Zeit zu spielen?
  • Muss Unterhalt gezahlt/kann Unterhalt verlangt werden?
  • Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt? Wie wird der Wert einer Firma oder einer Praxis berücksichtigt? Was bedeutet eigentlich Zugewinnausgleich?
  • Gibt es die Möglichkeit, sich vertraglich zu einigen?

Bei all diesen Fragen ist es wichtig, möglichst frühzeitig die Weichen richtig zu stellen.

Sie bekommen bei uns immer innerhalb weniger Tage einen Termin für eine Erstberatung, damit Sie folgenschwere Fehler für die Zukunft vermeiden können.

Es ist immer besser, nicht erst abzuwarten bis dass die Trennung erfolgt ist, sondern sich schon beraten zu lassen, wenn es anfängt zu kriseln.

Wir werden mit Ihnen die Situation analysieren, Strategien entwerfen und dafür sorgen, dass Ihre Interessen kostengünstig durchgesetzt werden. Häufig gelingt es, eine notarielle Vereinbarung über alle Scheidungsfolgen abzuschließen und damit teure und langwierige gerichtliche Verfahren zu vermeiden.

Insbesondere bei Selbständigkeit, freiberuflicher Praxis, Firmenbeteiligungen oder Immobilienvermögen können durch eine faire Scheidungsfolgenvereinbarung hohe Kosten und langwierige Streitigkeiten vermieden werden. Wir beraten und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit der Gegenseite,  der Formulierung eines Entwurfs für die notarielle Beurkundung und auch bei Regelungen  für die Kinder.

Viele Konflikte entstehen gar nicht erst, wenn man bereits vor der Hochzeit (oder auch noch während der Ehe) einen Ehevertrag bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag schließt. Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche Regelungen in Ihrem individuellen Fall sinnvoll sind,  berate  Sie und entwerfe für Sie den passenden Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag.

Wenn Sie nur wenig Geld zur Verfügung haben, können die Kosten für die Ehescheidung und andere Gerichtsverfahren auch vom Staat übernommen werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Die Antragsformulare für online Scheidung, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe finden Sie hier.

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