- Wie viel Unterhalt muss nach einer Trennung/Scheidung an den anderen Ehegatten gezahlt werden und wie lange?
- Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
- Was ändert sich, wenn Kinder volljährig werden?
- Wie viel Unterhalt bekommt die nichteheliche Mutter?
- Muss ich für meine Eltern im Pflegeheim zahlen? Muss ich auch für meine Schwiegereltern Unterhalt zahlen?
- Was kann ich tun, wenn das Jugendamt/Jobcenter/Sozialamt mich zu Unterhaltszahlungen aufgefordert hat? Muss ich die Berechnung der Behörden einfach akzeptieren?
Insbesondere dann, wenn mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, kann eine Unterhaltsberechnung sehr kompliziert sein. Auch die Behörden rechnen häufig nicht richtig. Immer wieder stellen wir in der Beratung fest, dass manchmal über viele Jahre wesentlich zu viel oder wesentlich zu wenig Unterhalt gezahlt wurde.
Sie bekommen bei uns innerhalb weniger Tage einen Termin für eine Erstberatung, in der wir die Situation analysieren und meistens sofort auch eine erste überschlägige Unterhaltsberechnung durchführen können. Nach dieser Beratung wissen Sie, ob wesentlich zu viel / zu wenig Unterhalt gezahlt wird und wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Auch dann, wenn schon eine gerichtliche Unterhaltsregelung vorliegt, ist häufig eine Abänderung für die Zukunft möglich.
Wenn Sie nur wenig Geld zur Verfügung haben, können die Kosten für ein Gerichtsverfahren auch vom Staat übernommen werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Die Antragsformulare für online Scheidung, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe finden Sie hier