Tätigkeitsschwerpunkte
Familienrecht
Seit dem 01.06.2007 gibt es keine Zulassung beim Amts-, Land- oder Oberlandesgericht mehr. Es besteht somit die Möglichkeit der anwaltlichen Vertretung bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und bei allen Oberlandesgerichten in Deutschland.
- Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Mainz
- Haftpflichtexpertin bei führendem Industriehaftpflichtversicherer
- Zulassung als Rechtsanwältin seit 1994
Spezialqualifikation
- Fachanwältin für Familienrecht
- Fachlehrgang Prozessorientiertes Qualitätsmanagement DGQ
- Zusätzliche Sprachkenntnisse: Englisch sehr gut, Französisch und Spanisch gut
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Rechtsanwaltskammer Hamm
- Arbeitsgemeinschaft Familien– und Erbrecht
- Anwälte und Anwältinnen im Familienrecht e.V.