- Wer entscheidet, wo die Kinder wohnen, wenn die Eltern sich trennen?
- Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- Welche Rechte hat ein nichtehelicher Vater, der nicht mit der Mutter seines Kindes verheiratet ist?
- Wie setze ich mein Besuchsrecht durch und wie oft darf mich mein Kind besuchen?
- Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass mein Kind den anderen Elternteil besuchen muss, weil die Besuche dem Kind schaden?
- Was kann ich tun, wenn das Jugendamt ein Kind in Obhut genommen hat?
- Kann ich das alleinige Sorgerecht bekommen, wenn die Zusammenarbeit mit dem anderen Elternteil nicht funktioniert?
Sie bekommen bei uns immer innerhalb weniger Tage einen Termin für eine Erstberatung. Wir werden gemeinsam mit Ihnen überlegen, welche Schritte zur Durchsetzung Ihrer Interessen sinnvoll sind und dabei immer auch das Wohlergehen der Kinder berücksichtigen. Häufig ist es sinnvoll, nicht zu lange zu warten und schnell eine gerichtliche Regelung zu erwirken.
Wenn Sie nur wenig Geld zur Verfügung haben, können die Kosten für ein Gerichtsverfahren auch vom Staat übernommen werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Die Antragsformulare für online Scheidung, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe finden Sie hier.